Finanzierung
Versicherter Lohn
Der massgebende Jahreslohn entspricht dem 13-fachen Monatslohn ohne Zulagen. Für Versicherte im Stundenlohn gilt der Stundenlohn multipliziert mit der durchschnittlich geltenden Soll-Jahresstundenzahl, einschliesslich 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung als massgebender Jahreslohn.
Berechnung
Der versicherte Lohn wird wie folgt berechnet: Jahreslohn abzüglich Koordinationsbetrag. Der Koordinationsbetrag entspricht 50% des massgebenden Jahreslohnes, höchstens aber dem Koordinationsbetrag gem. BVG. Der versicherte Lohn beträgt in jedem Fall mindestens 50% des Koordinationsabzugs. Bei teilzeitbeschäftigten bzw. teilinvaliden Versicherten werden der maximale Koordinationsbetrag sowie der maximale massgebende Jahreslohn entsprechend dem Beschäftigungsgrad bzw. der Invalidenrentenberechnung angepasst. Der versicherte Lohn wird erstmals bei der Aufnahme festgesetzt. Lohnanpassungen werden sofort berücksichtigt.
Unbezahlter Urlaub
Während eines unbezahlten Urlaubs kann wird mittels Vereinbarung des Versicherten mit dem Arbeitgeber festgehalten, ob eine Weiterversicherung während des unbezahlten Urlaubs gewünscht ist. Werden während des unbezahlten Urlaubs die Beiträge (nur Risikobeiträge oder Risiko- und Sparbeiträge) entrichtet, sind sie zu Beginn des Urlaubs für den ganzen unbezahlten Urlaub als einmaliger Betrag zu entrichten (Abrechnung via Lohn).
Fallen dagegen die Beiträge aus, besteht der Versicherungsschutz noch während des ersten Monats des unbezahlten Urlaubs weiter. Tritt der Versicherungsfall nach Ablauf dieses Monats, aber vor Wiederaufnahme der Arbeit ein, besteht Anspruch auf die Austrittsleistung, berechnet auf den Zeitpunkt des Beginns des unbezahlten Urlaubs und erhöht um den Zins für die seither vergangene Zeit. Es besteht aber kein Risikoschutz mehr.
Wird die Beitragszahlung nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs wieder aufgenommen, wird das Altersguthaben ab diesem Zeitpunkt mit Altersgutschriften und Zinsen weiter geäufnet.
Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in die Pensionskasse, stets nur auf den Beginn eines Monats, frühestens aber am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Bei Ein- und Austritten während dem laufenden Monat sind die Beiträge jeweils für den ganzen Monat geschuldet. Die Beiträge der Versicherten werden in 12 Monatsraten durch die Firma vom Lohn abgezogen.
Die Beitragspflicht endet, wenn
- das Rücktrittsalter erreicht wird
- das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird
- der Mindestlohn unterschritten wird.
Bei Unfall, Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder Militärdienst besteht die Beitragspflicht, solange der Lohn oder eine Lohnersatzleistung (zum Beispiel Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung) ausgerichtet werden. Die Beiträge werden entweder vom weiter ausgerichteten Lohn oder von einer Lohnersatzleistung abgezogen.
Wahl der Beitragsskala
Versicherte im GWP/FAR Vorsorgeplan können die Beiträge flexibel gestalten und haben die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Spar-Beitragsskalen: Standard oder Zusatz. Mit der Skala Zusatz wird ein höherer Sparbeitrag generiert und mit der Standard Skala kann über einen höheren Anteil des Lohnes verfügt werden.
Die Wahl der Skala erfolgt beim Eintritt in die Pensionskasse. Ohne schriftliche Mitteilung gilt die Beitragsskala Standard. Ein Wechsel in eine andere Beitragsskala ist jährlich per 1. Januar möglich und ist der Pensionskasse bis Ende Dezember schriftlich bekanntzugeben. Ohne schriftliche Mitteilung gilt die Beitragsskala des Vorjahres.
Die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in Prozenten des versicherten Lohnes bemessen und sind in den zwei Beitragsskalen wie folgt festgelegt:
Beiträge
Die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in Prozenten des versicherten Lohnes bemessen und sind wie folgt festgelegt:
Beitragsskala "Standard
| Alter | Sparbeiträge | Risikobeiträge | Total | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Versicherte | Firma | Versicherte | Firma | Versicherte | Firma | |
| bis 24 | 3.5 % | 2.1 % | 3.5 % | 2.1 % | ||
| 25 - 34 | 3.5 % | 3.5 % | 3.5 % | 2.1 % | 7.0 % | 5.6 % |
| 35 - 44 | 5.0 % | 5.0 % | 3.5 % | 2.1 % | 8.5 % | 7.1 % |
| 45 - 54 | 7.5 % | 7.5 % | 3.5 % | 2.1 % | 11.0 % | 9.6 % |
| 55 - 65 | 9.0 % | 17.0 % | 3.5 % | 2.1 % | 12.5 % | 19.1 % |
Beitragsskala "Zusatz"
| Alter | Sparbeiträge | Risikobeiträge | Total | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Versicherte | Firma | Versicherte | Firma | Versicherte | Firma | |
| bis 24 | 3.5 % | 2.1 % | 3.5 % | 2.1 % | ||
| 25 - 34 | 5.5 % | 3.5 % | 3.5 % | 2.1 % | 9.0 % | 5.6 % |
| 35 - 44 | 7.0 % | 5.0 % | 3.5 % | 2.1 % | 10.5 % | 7.1 % |
| 45 - 54 | 10.5 % | 7.5 % | 3.5 % | 2.1 % | 14.0 % | 9.6 % |
| 55 - 65 | 12.0 % | 17.0 % | 3.5 % | 2.1 % | 15.5 % | 19.1 % |
| 65 - 70 | 12.0 % | 17.0 % | 0 % | 0 % | 12 % | 17 % |
Der Wechsel auf die nächsthöhere Alters-Beitragsstufe erfolgt jeweils auf den 1. Januar.